Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1968 - 1 StR 249/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5116
BGH, 13.08.1968 - 1 StR 249/68 (https://dejure.org/1968,5116)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1968 - 1 StR 249/68 (https://dejure.org/1968,5116)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1968 - 1 StR 249/68 (https://dejure.org/1968,5116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,5116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht

    Auszug aus BGH, 13.08.1968 - 1 StR 249/68
    Es muß sich also um Beweismittel handeln, deren Inanspruchnahme für sich allein, also ohne Rücksicht auf das sonstige Beweisergebnis (BGH JR 1954, 310; GA 1956, 384), von vornherein gänzlich nutzlos erscheint, so daß die Erhebung des Beweises nichts weiter als reine Förmlichkeit wäre (RGSt 46, 383; 385).
  • RG, 18.11.1924 - I 856/24

    Inwiefern darf das Berufungsgericht den Antrag des Verteidigers auf wiederholte

    Auszug aus BGH, 13.08.1968 - 1 StR 249/68
    Anders könnte es nur dann liegen, wenn die Zeugen offensichtlich so wenig Anhaltspunkte hatten, einen ihnen notwendigerweise belanglos erscheinenden Vorgang in Erinnerung zu behalten und zugleich zeitlich genau zu fixieren, daß ihre Aussagen deswegen dem Tatrichter unter allen Umständen als gänzlich ungeeignet erscheinen mußten (RGSt 58, 378, 380; BayObLG JR 1965, 186).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Wie sich aber bereits aus der Bedeutung des Begriffs "völlig ungeeignet" ergibt, muß es sich um Beweismittel handeln, deren Inanspruchnahme von vornherein gänzlich nutzlos wäre, so daß die Erhebung des Beweises sich in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müßte (vgl. BGH in GA 1956, 384; BGH, Urteil vom 13. August 1968 - 1 StR 249/68).
  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

    Anders verhält es sich aber, wenn der Zeuge in seiner Erinnerung offensichtlich keine Anhaltspunkte für den unter Beweis gestellten Vorgang mehr haben kann (RGSt 58, 378, 380; BGH, Urteil vom 13. August 1968, 1 StR 249/68).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht